SiGeKo Baustellenverordnung: Haftung für Bauherren Hamburg & Harburg

In diesem Beitrag erfahren Sie, was die Baustellenverordnung von Ihnen als Bauherr verlangt und wann ein SiGeKo gesetzlich vorgeschrieben ist. Das gilt für Bauvorhaben in Hamburg genauso wie für Projekte im Landkreis Harburg. Außerdem erfahren Sie, wo die persönliche Haftung tatsächlich beginnt, auch wenn Sie selbst nie einen Fuß auf die Baustelle setzen.

Gut zu wissen:

Die Baustellenverordnung macht den Bauherrn verantwortlich, nicht nur die ausführenden Firmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie mitten in Hamburg oder im ländlicheren Harburg bauen. Ein SiGeKo übernimmt deshalb die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzpflichten und schützt Sie damit vor persönlicher Haftung bei einem Unfall.

Inhaltsverzeichnis

Warum die Baustellenverordnung Sie als Bauherr persönlich haftbar macht

Sie beauftragen Handwerker, keine Juristen. Trotzdem bleibt die Verantwortung für die Baustelle bei Ihnen, auch wenn Sie selbst nie einen Hammer in die Hand nehmen. Die Baustellenverordnung sieht genau das vor, und deshalb überrascht sie viele private Bauherren erst dann, wenn es bereits zu spät ist. Das trifft Bauherren in Hamburg genauso wie in Buchholz, Winsen oder anderswo im Landkreis Harburg.

Denn sobald mehrere Firmen auf einer Baustelle zusammenarbeiten, entstehen Risiken, die keine einzelne Firma allein verantworten kann. Genau dafür schiebt der Gesetzgeber die Verantwortung dem Bauherrn zu.

Merke:

Die Baustellenverordnung unterscheidet nicht zwischen großen und kleinen Bauvorhaben und auch nicht zwischen Stadt und Landkreis. Sobald mehrere Firmen beteiligt sind, gilt sie unabhängig von der Projektgröße.

Was die SiGeKo Baustellenverordnung von Ihnen als Bauherr verlangt

Die Sicherheits- und Gesundheitskoordination soll verhindern, dass sich Gefahren durch das gleichzeitige Arbeiten mehrerer Gewerke summieren.

Diese Pflicht liegt zunächst beim Bauherrn, ganz gleich, ob er selbst Fachwissen zur Baustellensicherheit mitbringt oder nicht. Vor allem deshalb ist sie in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben:

  • Mehrere Firmen arbeiten gleichzeitig oder nacheinander auf derselben Baustelle
  • Gefahren entstehen erst durch das Zusammenspiel verschiedener Gewerke
  • Dokumentationspflichten bestehen, die im Streit- oder Unfallfall zählen

Wo Baustellensicherheit trotz Baustellenverordnung am häufigsten unterschätzt wird

Baustellensicherheit betrifft mehr als Absperrbänder und Warnschilder.

Meistens kippt es an denselben Stellen, egal ob auf einer engen Baustelle mitten in Hamburg oder auf einem großzügigen Grundstück im Harburger Umland:

  • Gerüste, die nicht ausreichend gesichert sind
  • Offene Baugruben ohne klare Absperrung
  • Mehrere Firmen, die zeitgleich im selben Bereich arbeiten, ohne voneinander zu wissen

Für sich genommen wirkt jeder Punkt klein. Kommt es dennoch zum Unfall, zählt am Ende nur, ob die Koordination nachweislich funktioniert hat.

Wer laut Baustellenverordnung beim Arbeitsschutz auf der Baustelle haftet

Kommt es auf der Baustelle zu einem Unfall, stellt sich sofort die Frage nach der Verantwortung. Viele Bauherren verlassen sich dabei allein auf die beauftragten Firmen. Der Arbeitsschutz auf der Baustelle funktioniert allerdings anders: Fehlte die gesetzlich vorgeschriebene Koordination, kann der Bauherr trotzdem persönlich haftbar gemacht werden.

Gut zu wissen:

Eine Bauherrenhaftpflicht deckt Sachschäden ab. Die persönliche Haftung aus der Baustellenverordnung deckt sie nicht. Diese beiden Dinge verwechseln viele Bauherren.

Wann Sie laut Baustellenverordnung einen SiGeKo in Hamburg oder Harburg brauchen

Ob ein SiGeKo Pflicht ist, hängt unter anderem davon ab, wie viele Firmen beteiligt sind und wie lange die Arbeiten dauern. Auch besondere Gefahren spielen eine Rolle, etwa Arbeiten in der Nähe von Stromleitungen oder Abbrucharbeiten. Ob Ihr Bauvorhaben in Hamburg oder im Landkreis Harburg darunterfällt, lässt sich deshalb nur im Einzelfall sicher klären.

Fazit zur SiGeKo Baustellenverordnung

Die Baustellenverordnung überträgt dem Bauherrn eine Verantwortung, die viele erst nach einem Unfall kennenlernen.

Das gilt für Bauherren in Hamburg genauso wie im Landkreis Harburg. Ein SiGeKo übernimmt genau diese Koordination und schützt Sie somit vor persönlicher Haftung. Wer diese Pflicht ignoriert, geht folglich ein Risiko ein, das mit dem eigentlichen Bauprojekt gar nichts zu tun haben muss.

Bevor etwas passiert: SiGeKo Baustellenverordnung jetzt klären

Ob Ihr Bauvorhaben einen SiGeKo braucht, lässt sich nicht pauschal beantworten und sollte deshalb auch nicht dem Zufall überlassen werden.

Als zertifizierter Sachverständiger übernehme ich die Sicherheits- und Gesundheitskoordination für Bauprojekte in Hamburg und im gesamten Landkreis Harburg. Im kostenlosen Erstgespräch kläre ich, ob und in welchem Umfang Sie einen SiGeKo benötigen.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell von Rainer Braun geprüft und überarbeitet.

Über den Autor

Rainer F. Braun ist Zimmermeister, Bausachverständiger und Energieberater mit über 26 Jahren Erfahrung im Raum Hamburg und Landkreis Harburg. Als ehemaliger Generalunternehmer und Bauleiter kennt er Baustellen von innen — und arbeitet heute ausschließlich im Interesse von Bauherren und Käufern.

Rainer Braun Sachverständiger für Schäden an Gebäuden vor modernem Gebäude Hamburg

Leistungen