Die Baustellenverordnung schreibt es vor. Als Bauherr sind Sie persönlich verantwortlich für den Arbeitsschutz auf Ihrer Baustelle. Mit mir als SiGeKo an Ihrer Seite, verweisen Sie die Haftung für die Arbeitssicherheit an den jeweiligen Unternehmer.

Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet jeden Bauherrn, bei bestimmten Bauprojekten einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Wer das nicht tut, haftet persönlich — für Unfälle, für Verstöße, für alles, was auf der Baustelle passiert. Das ist kein bürokratischer Zusatz. Das ist Pflicht.
Mehrere Gewerke auf einer Baustelle.
Sobald zwei oder mehr Unternehmer gleichzeitig oder nacheinander arbeiten, greift die Baustellenverordnung. Dann ist ein SiGeKo Pflicht — nicht Option.
Ob Dachsanierung, Trockenbau oder kompletter Neubau: Wenn die Baustelle eine bestimmte Größe hat, sind Sie als Bauherr in der Pflicht. Ich kläre das im Erstgespräch.
Der SiGeKo muss vor Baubeginn bestellt werden — nicht mittendrin, nicht danach. Wer wartet, bis die ersten Handwerker da sind, ist bereits zu spät.
Als Kombination mit meiner Baubegleitung bekommen Sie beides aus einer Hand: Arbeitsschutz nach Gesetz und Qualitätssicherung der Handwerkerarbeit.
Das ist falsch. Sie als Bauherr tragen die Verantwortung — dafür, dass die Firmen auf Ihrer Baustelle sicher arbeiten. Nicht irgendwann. Vor dem ersten Spatenstich. Wer keinen SiGeKo bestellt, riskiert Bußgelder, Baustopps und im Schadensfall persönliche Haftung. Das lässt sich vermeiden — mit einem Anruf, bevor die Baustelle startet.
Ich erstelle den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, liste alle Risiken auf, bewertet sie — und komme dann regelmäßig vorbei, um zu prüfen, ob die Unternehmer das umsetzen, was sie umsetzen müssen.
Bußgelder bis in den fünfstelligen Bereich. Baustopp durch das Amt und die Bau BG. Persönliche Haftung bei Arbeitsunfällen. Das alles ist vermeidbar — wenn Sie mich vor Baubeginn beauftragen. Der Aufwand ist überschaubar. Die Alternative nicht.
Gesetzliche Pflicht
Sie brauchen einen SiGeKo nach Gesetz. Ich übernehme die Koordination — vom SiGePlan bis zur letzten Begehung. Mit mir als SiGeKo an Ihrer Seite, verweisen Sie die Haftung für die Arbeitssicherheit an den jeweiligen Unternehmer.
Rechtssicher nach BaustellV — Sie erfüllen Ihre gesetzliche Pflicht als Bauherr.
SiGeKo + Baubegleitung durch den Bausachverständigen
Arbeitsschutz nach Gesetz und Qualitätssicherung der Handwerkerarbeit — aus einer Hand. Ich bin auf Ihrer Baustelle: für die Sicherheit der Arbeiter und die Qualität der Arbeit.
Alles aus einer Hand — weniger Koordinationsaufwand für Sie, mehr Kontrolle über die Baustelle.
Seit über 26 Jahren bin ich im Bau tätig – als Zimmermeister, Bauleiter und Generalunternehmer. Ich habe Häuser geplant, gebaut und begleitet. Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Sanierungen – schlüsselfertig, mit allem, was dazugehört. Ich kenne die Baustelle von Anfang bis Ende. Doch eines habe ich in all den Jahren immer wieder gesehen: Die meisten Bauherren und Käufer stehen alleine da.
Genau hier setze ich an. Ich verbinde zwei Welten: Das praktische Wissen aus jahrzehntelanger Bauerfahrung – und die objektive, unabhängige Bewertung als Sachverständiger. Ich sehe, was andere übersehen. Ich bewerte, was wirklich relevant ist. Und ich sage Ihnen klar, worauf es jetzt ankommt. Damit Sie nicht im Nachhinein bezahlen, sondern vorher die richtigen Entscheidungen treffen.

Ich kenne Baustellen nicht aus dem Lehrbuch. Als ehemaliger Zimmermeister und Generalunternehmer weiß ich, wo Risiken entstehen — und wie Handwerker wirklich arbeiten.
SiGePlan, Risikobeurteilung, regelmäßige Begehungen — alles wird dokumentiert. Sie sind aus der Haftung, ich bin der Nachweis dafür.

Ein SiGeKo, der einmal kommt und dann nie wieder, ist keine Koordination. Ich komme regelmäßig, prüfe, spreche mit den Unternehmern — solange die Baustelle läuft.
SiGeKo plus Bausachverständiger aus einer Hand: Arbeitsschutz nach Gesetz und Qualitätssicherung der Arbeit. Ein Ansprechpartner, eine Baustelle, alles abgedeckt.
1
Erstgespräch — brauchen Sie einen SiGeKo?
Ich kläre kostenlos, ob Ihr Projekt unter die Baustellenverordnung fällt — und ob das SiGeKo-Paket oder das Kombi-Paket für Sie sinnvoll ist.
2
Bestellung & SiGePlan vor Baubeginn
Ich werde offiziell als SiGeKo bestellt, erstelle den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan — bevor der erste Handwerker die Baustelle betritt.
3
Regelmäßige Begehungen während der Bauphase
Ich komme regelmäßig auf die Baustelle, prüfe die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen und dokumentiere alles. Sie bleiben informiert, ich bleibe dran.
4
Am Ende erhalten Sie die vollständige Dokumentation. Ihr Nachweis, dass Sie Ihre gesetzliche Pflicht erfüllt haben — lückenlos, rechtssicher.
Das ist Gesetz. Die Baustellenverordnung schreibt es vor. Wer keinen SiGeKo bestellt, wenn er einen braucht, haftet persönlich — für Bußgelder, für Baustopp, für Arbeitsunfälle. Das ist keine Bürokratie, das ist Ihr Risiko.
Wenn zwei oder mehr Unternehmer gleichzeitig oder nacheinander auf Ihrer Baustelle arbeiten — und das Projekt eine bestimmte Größe überschreitet. Im Erstgespräch sage ich Ihnen, ob Sie einen brauchen. Kostenlos, direkt, ohne Umwege.
Nein. Die Handwerker sind für ihre eigene Sicherheit zuständig — nicht für die Koordination der gesamten Baustelle. Das ist Ihre Aufgabe als Bauherr. Und die können Sie an mich übertragen.
Ich bin sowieso auf der Baustelle — für die Sicherheitskoordination. Das Kombi-Paket nutzt diese Präsenz: ich schaue gleichzeitig, ob die Handwerker sauber arbeiten, dokumentiere die Qualität und bin bei der Abnahme dabei. Ein Termin, zwei Funktionen.
Niemand denkt, dass auf seiner Baustelle etwas passiert.
Bis es passiert. Ein Sturz vom Gerüst. Ein Unfall beim Dachausbau. Und dann stellt jemand die Frage, ob ein SiGeKo bestellt war. Diese Frage sollte immer mit Ja beantwortet werden können. Ich bin schnell da — und zwar bevor die erste Firma anfängt.